«Die Hauptattraktion des erst vor wenigen Tagen eröffneten Restaurant F.________». Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das Restaurant nicht erst unmittelbar vor der Kontrolle eröffnet worden ist. 12.2 Es ist unbestritten, dass E.________ im Restaurant F.________ während zwei Monaten für den Beschuldigten arbeitete und Sushi zubereitete (pag. 109, Z. 259- 260 u. Z. 268; pag. 249, Z. 22-24). Dagegen fällt auch bezüglich E.________ auf, dass sich der Beschuldigte nicht an alles zu erinnern vermag. So wisse er nicht genau, woher er diesen kenne und erinnere sich nicht genau, wie dieser heisse (pag. 109, Z. 262-265).