12. Beweiswürdigung durch die Kammer 12.1 Der Beschuldigte wurde insgesamt vier Mal befragt. Einleitend führte er bei der Staatsanwaltschaft aus, dass er im Restaurant F.________ Geschäftsinhaber und Koch sei (pag. 103, Z. 44-46). Diese Aussage bestätigte er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 248, Z. 28-29). Jedoch konnte er keine Auskunft darüber geben, wie lange er schon in dieser Funktion tätig gewesen sei (pag. 103, Z. 48-49). Das Restaurant sei noch nicht lange eröffnet gewesen, da sei es bereits kontrolliert worden (pag. 104, Z. 51).