9 für ihn eingeholt hatte. Er hatte sich zwar Dokumente zeigen lassen, ohne diese jedoch zu verstehen und ohne eine Vorstellung zu haben, wie denn eine Arbeitsbewilligung aussehen könnte. Er sagte in der Hauptverhandlung, Herr E.________ habe ihm die Bewilligung gezeigt, auf Nachfrage, es seien Ausweise und das GA bzw. der Swisspass gewesen (pag. 248 Z 13-26). Dies kann nicht anders interpretiert werden, als dass er sich nur Ausweise zeigen liess.