7 unbestritten. Ebenfalls unbestritten ist, dass E.________ ungefähr zwei Monate lang beim Beschuldigten Sushi gerollt hat. Im Rahmen seines erstinstanzlichen Plädoyers machte der Verteidiger bezüglich E.________ einen Sachverhaltsirrtum geltend und plädierte auf Freispruch, da die fahrlässige Begehung nicht angeklagt sei