Hinsichtlich seines Beschäftigungsgrads und seines Einkommens sowie auf Vorhalt der entsprechenden Angaben im Leumundsbericht vom 18. April 2018 erwiderte er, dass er die Übersetzerin nicht verstehe. Auf Frage des Staatsanwaltes führte die Übersetzerin aus, dass sie den gleichen Dialekt sprechen würden (pag. 400, Z. 27-28). Im Verlauf der weiteren Befragung gab der Beschuldigte sodann erneut Antwort auf die ihm gestellten Fragen.