6. Formelle Rügen des Verteidigers 6.1 Zusammensetzung des Spruchkörpers und Änderung der Zusammensetzung Mit Eingabe vom 7. Dezember 2017 rügte die Verteidigung in Ergänzung ihrer Eingabe vom 16. Oktober 2017 erneut die Zusammensetzung des Berufungsgerichts und insbesondere die Änderung in der Zusammensetzung der Kammer als einen Verstoss gegen Art. 6 EMRK und lehnte die Ersetzung von Oberrichter K.________ durch Obergerichtssuppleantin Falkner ab (pag.