2. Eventualiter sei unter Aufhebung des Urteils PEN 17 74 des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin I.________, vom 02. August 2017, Dispositiv Ziffer II. 1. und 2. dahingehend abzuändern, dass C.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen von E.________ ohne Bewilligung, angeblich festgestellt am 19.01.2016, in A.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung an C.________