_ wird wegen eines Verstosses gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eingestellt, unter Ausrichtung einer Entschädigung an C.________ von CHF 2‘753.00 (Honorar, Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘100.00 und Auslagen von CHF 382.80, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘482.80 an dem Kanton Bern.“