Dagegen teilte die Verteidigung namens des Beschuldigten mit, dass er mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens nicht einverstanden sei (pag. 322). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass ihre Berufung vom 25. Oktober 2017 in eine Anschlussberufung umgewandelt werde und sie mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden sei (pag. 324). Die Berufungsverhandlung fand am 3. Mai 2018 statt.