reichte die Verteidigung mit Eingabe vom 16. Oktober 2017 die Berufungserklärung ein und erklärte die Berufung im Strafpunkt und den darauf fallenden Kosten (pag. 312 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft beschränkte ihre Berufungserklärung vom 25. Oktober 2017 auf den Freispruch von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen von B.________ ohne Bewilligung, das Strafmass sowie auf die sich daraus ergebenden Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag.