2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 11. August 2017 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 297; pag. 299). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 3. Oktober 2017 (pag. 307 f.) reichte die Verteidigung mit Eingabe vom 16. Oktober 2017 die Berufungserklärung ein und erklärte die Berufung im Strafpunkt und den darauf fallenden Kosten (pag.