Hingegen wurde der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen von E.________ ohne Bewilligung schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1‘800.00, sowie zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘482.80 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt (pag. 260, Ziff. II des angefochtenen Urteils).