1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) sprach C.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 2. August 2017 von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen von B.________ ohne Bewilligung frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 2‘753.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘617.80 an den Kanton Bern (pag. 260, Ziff. I. des angefochtenen Urteils). Hingegen wurde der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen von E.____