13 2. Herrn C.________ sei schuldig zu sprechen des Angriffs und der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 7. Dezember 2014 in Biel, gemeinsam mit A.________ und mindestens einem unbekannten Dritten, zum Nachteil von F.________ und in Anwendung der entsprechenden Bestimmungen zu verurteilen : 2.1 zu einer angemessenen Strafe ; 2.2 zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 2‘500.00 zzgl. Zins von 5% seit dem 7. Dezember 2014 an F.________, unter solidarischer Haftung mit A.________