1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als Rechtsanwalt B.________ für das Verfahren vor der POM als amtlicher Rechtsvertreter vom Kanton Bern, POM, mit CHF 3‘321.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu entschädigen ist. Das volle Honorar wird auf CHF 3‘809.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 3‘321.40 und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 488.55 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist.