Das volle Honorar beträgt CHF 3‘809.95 (15,08 x 230.00 = CHF 3‘468.40, Auslagen CHF 59.35 und 8% Mehrwertsteuer CHF 282.20), wobei der Beschwerdeführer aufgrund seines vollumfänglichen Unterliegens im Verfahren vor der POM gegenüber dem Kanton Bern vollumfänglich rückzahlungspflichtig und gegenüber seinem amtlichen Rechtsvertreter im Umfang der Differenz zwischen dem amtlichen Honorar und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 488.55, vollumfänglich nachzahlungspflichtig ist.