25. Auch angefochten und zu überprüfen ist die Höhe der durch die Vorinstanz festgesetzten Entschädigung für das Beschwerdeverfahren. Die Vorinstanz hat die von Rechtsanwalt B.________ eingereichte Kostennote vom 1. September 2017 (pag. 34 ff Akten POM; Zeitaufwand 15,08 Stunden) um die nicht im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren stehenden Posten 1 und 2 vom 14. Juli 2017, den Posten vom 26. Juli 2017 sowie den Posten vom 28. August 2017 und zusätzlich um 3,5 Stunden auf den ihr angemessen erscheinenden Zeitaufwand von 10,58 Stunden gekürzt (pag. 39 Akten POM).