Anders sehe es hingegen in der Gruppentherapie aus. Sein massiver Widerstand wirke sich negativ auf die Gruppendynamik aus, weswegen entschieden worden sei, ihn vorläufig von der Gruppentherapie zu dispensieren (pag. 1664 amtliche Akten BVD). Diese Ausführungen dokumentieren eine kritische Haltung der Therapeuten, ohne dass daraus eine Voreingenommenheit abgeleitet werden kann; so ist die Rückmeldung bezüglich der Einzeltherapie doch durchwegs positiv. Schliesslich enthalten die Vollzugsakten auch keine Hinweise darauf, dass dem Beschwerdeführer unangemessen entgegengetreten worden wäre.