Akten BVD). Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Stellungnahme der JVA SJ um eine verbindliche schriftliche Zusage bzw. Verpflichtung, den Beschwerdeführer aufzunehmen und unvoreingenommen professionell zu behandeln. Darin zeigt sich, dass sich die JVA SJ bzw. deren Mitarbeiter der Problematik bewusst sind und auch bereit sind, ihre Haltung und ihre Handlungen gegenüber dem Beschwerdeführer vor dem Hintergrund der erfolgten Ereignisse laufend zu reflektieren und zu evaluieren. Insofern kommt dem Schreiben der JVA SJ bei der Frage nach der Eignung der Vollzugseinrichtung durchaus eine erhebliche Bedeutung zu.