Die Kammer zweifelt nicht an der Professionalität des Personals der MSTJ. Mit Blick auf die durch die MSTJ geäusserten Weigerungsgründe und insbesondere auch die öffentlichen Äusserungen des Anstaltsdirektors in der Berner Zeitung vom 18. August 2016, welche an der Haltung gegenüber dem Beschwerdeführer nicht zweifeln lassen, kann die MSTJ jedoch aktuell kaum mehr als geeignete Einrichtung für die Behandlung des Beschwerdeführers bezeichnet werden. […]