Die JVA SJ habe daraufhin mit Schreiben vom 22. Mai 2017 ausgeführt, man sehe einer Einweisung des Beschwerdeführers durchwegs gelassen und mit dem professionellen Selbstverständnis entgegen und werde für die Weiterführung der Behandlung unvoreingenommen an die Erkenntnisse aus den früheren Therapien und an die Einschätzungen der Vorbehandler anknüpfen. Es sei nicht ersichtlich, welche Abklärungen weiter hätten getroffen werden können.