14. Am 2. November 2017 liess die Abteilung BVD dem Obergericht des Kantons Bern einen Antrag auf Entschädigung des Beschwerdeführers an die POM zur Kenntnisnahme zukommen (pag. 69 ff.). Dieser wurde zu den Akten genommen. Am 6. Oktober 2017 gewährte die Verfahrensleitung dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Replik (pag. 81 ff.), welche dieser mit Eingabe vom 21. November 2017 wahrnahm (pag. 97 ff.).