10. Am 2. Oktober 2017 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der POM und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 3): 1. Die Verfügung der Polizei und Militärdirektion des Kantons Bern vom 05.09.2017 und die Verfügung vom 30.06.2017 der Abteilung Bewährungs- und Vollzugsdienste (1025/16) seien aufzuheben. 2. Die Massnahme sei umgehend aufzuheben und der Beschwerdeführer sei definitiv zu entlassen.