5. Am 6. Januar 2017 erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 13. Dezember 2016 und beantragte die definitive Entlassung (pag. 1 ff. Akten SK 17 12):