amtliche Akten BVD). Am 18. Februar 2016 hiess die POM die Beschwerde gut und hob die Verfügung der ASMV auf. Die ASMV wurde angewiesen, die Verlegung des Beschwerdeführers in eine geschlossene Abteilung einer offenen Massnahmenvollzugseinrichtung umgehend in die Wege zu leiten (pag. 1241 ff. amtliche Akten BVD).