1.1. wegen Drohung, angeblich mehrfach begangen am 24.11.2013 an der E________strasse in Bern, z.N. von C.________; 1.2. wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Cannabis, festgestellt am 25.11.2013 in Ostermundigen; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vergewaltigung, begangen am 24.11.2013 an der E________strasse in Bern, z.N. von C.________;