Die Kammer erachtet nach dem Gesagten einen Verteilschlüssel von 1/4 zulasten des Kantons Bern und 3/4 zulasten des Beschuldigten als angemessen. Entsprechend sind 1/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1‘500.00, durch den Kanton Bern zu tragen. 3/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 4‘500.00, werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt.