O., S. 175). In der Literatur werden für Sexualdelikte mit Penetration (ohne Unterscheidung zwischen vaginalem, oralem oder analem Geschlechtsverkehr) von erwachsenen Opfern als Basisgenugtuung Beträge von CHF 10‘000.00 bis CHF 20‘000.00 (ohne Beziehung zum Täter), CHF 15‘000.00 bis CHF 25‘000.00 (mit Beziehung zum Täter; Abhängigkeit, besondere Vertrauensbeziehung) bzw. CHF 20‘000.00 bis 30‘000.00 (besonders schutzbedürftige Opfer) genannt (HÜTTE, a.a.O., S. 174). Im Rahmen der vorliegend zu beurteilenden sexuellen Nötigung brachte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägern unter Anwendung leichter Gewalt und mittels Drohung dazu, seinen Penis in den Mund zu nehmen.