33 vorsätzlich. Es sind weder Rechtfertigungs- noch Schuldausschlussgründe ersichtlich. Es hat ein Schuldspruch wegen sexueller Nötigung zu erfolgen. 10.3 Konkurrenz Vergewaltigung nach Art. 190 aStGB geht Art. 189 aStGB vor, soweit der sexuellen Nötigung neben der Vergewaltigung oder einem Vergewaltigungsversuch keine selbständige Bedeutung zukommt bzw. die sexuelle Nötigung nur eine Begleiterscheinung darstellt, denn Art. 190 ist lex specialis zu Art. 189 aStGB (MAIER, a.a.O. N. 81 zu Art. 190 StGB).