Aus Angst und um zu verhindern, dass ihre in der Wohnung ebenfalls anwesende Tochter etwas mitbekommt, zog sich die Straf- und Zivilklägerin aus. Der Beschuldigte packte sie danach hart und fest am Hinterkopf, zog sie an den Haaren und drückte ihren Kopf mehrmals gewaltsam zu seinem Penis und forderte die Straf- und Zivilklägerin auf, ihn oral zu befriedigen. Während die Straf- und Zivilklägerin seinen Penis im Mund hatte, hielt der Beschuldigte sie nach wie vor am Kopf fest und bewegte diesen zwecks Stimulation seines Penis nach vorne und hinten sowie auf und ab.