Er forderte sie auf, sich auszuziehen. Weil die Straf- und Zivilklägerin der Aufforderung nicht nachkam, begann der Beschuldigte zu zählen, hob die Hand, schlug gegen den Bildschirm des Fernsehers und drohte, es sei gar nicht nötig, ein Messer zu haben, eine Scherbe des Bildschirms sei viel schärfer. Aus Angst und um zu verhindern, dass ihre in der Wohnung ebenfalls anwesende Tochter etwas mitbekommt, zog sich die Straf- und Zivilklägerin aus.