Dazu gehört auch, dass er zumindest in Kauf nimmt, sich über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegzusetzen (MAIER, a.a.O., N. 54 zu Art. 189). 10.2 Subsumtion Der Beschuldigte riss die Straf- und Zivilklägerin an den Haaren und befahl ihr ins Schlafzimmer zu gehen. Dort erklärte er, er werde ihr jetzt eine Lektion erteilen, die sie nicht mehr vergessen werde. Er forderte sie auf, sich auszuziehen.