Der Beschuldigte hielt sie an den Haaren fest und drang vaginal in die Straf- und Zivilklägerin ein. Er vollzog den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss, während die Straf- und Zivilklägerin weinte und in die Leintücher biss. Indem der Beschuldigte vaginal in die Straf- und Zivilklägerin eindrang, vollzog er den Beischlaf mit ihr. Dazu wendete er Gewalt an. Er wirkte mit seiner Kraft physisch auf die Straf- und Zivilklägerin ein: Er zog die Straf- und Zivilklägerin während des vaginalen Geschlechtsverkehrs mehrfach an den Haaren und hielt sie fest, so dass sie sich nicht losreissen konnte.