Das Erstere ist dem Opfer nicht zuzumuten und das Zweite stimmt oft nicht mit den Tatabläufen überein. Viele Opfer geben nach dem ersten Angriff des Täters den Widerstand auf, sammeln dann aber wieder ihre Kräfte und versuchen anschliessend erneut, sich zur Wehr zu setzen. Wer im Zusammenhang mit dem hochsensiblen Bereich der Sexualität ohne vorheriges Einverständnis des Opfers Gewalt anwendet, darf nicht ohne weiteres erwarten, dass das Opfer damit einverstanden ist. Relativierend ist aber zu bemerken, dass dem Täter im Moment des Gewalt-Ausübens bewusst sein muss, dass sein gewaltsames Handeln dem Brechen des Widerstandes des Opfers dient (MAI- ER, a.a.O., N. 22 zu Art.