Sie habe einen explosiven Charakter (pag. 201, Z. 44), ein gestörtes Leben – sie sei von ihrem Onkel vergewaltigt und von ihrem Bruder sexuell belästigt worden (pag. 25, Z. 6 f.), sie sei aggressiv (pag. 25, Z. 12), lüge sehr oft (pag. 25, Z. 19 f.) und habe wegen ihres Verhaltens die Wohnung einer Freundin verlassen müssen (pag. 25, Z. 41 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin habe behauptet, sie leide an einem Hirntumor und sie habe bereits in Ecuador und Spanien versucht, sich das Leben zu nehmen (pag. 26, Z. 4 ff.). Er habe die Tochter vor der Straf- und Zivilklägerin schützen müssen, weil Letztere die Tochter an den Haaren gerissen und den Kopf in die WC-Schüssel getaucht habe (pag.