Sie habe ihm wiederholt gesagt, sie möge ihn nicht und er solle gehen. Dennoch behauptete der Beschuldigte, die Straf- und Zivilklägerin habe ihm nur kurz darauf Geschlechtsverkehr angeboten und gesagt, er sei ein guter Mann und habe eine gute Frau verdient. Ein derartiger Bruch im Handlungsablauf sowie ein Angebot zum Geschlechtsverkehr nur kurz nach einem versuchten Sprung aus dem Fenster ist nicht plausibel. Ferner waren die Angaben des Beschuldigten zum Angebot des Geschlechtsverkehrs widersprüchlich. Anfänglich behauptete der Beschuldigte wiederholt, die Straf- und Zivilklägerin habe ihn gefragt, ob er Sex haben wolle, damit er sich beruhige (pag. 196, Z. 249 ff.;