Der Beschuldigte erklärte allerdings von sich aus, die Straf- und Zivilklägerin habe ihm mehrfach gesagt, sie wolle eigentlich nicht und sie habe während des Geschlechtsverkehrs geweint. Er gab zu, die Straf- und Zivilklägerin an den Haaren gepackt zu haben, als sie aus dem Fenster habe springen wollen und er habe sie danach von hinten ins Schlafzimmer gestossen (pag. 195, Z. 160 f.). Diese offenen, selbstbelastenden und ausführlichen Erstaussagen erscheinen prima vista glaubhaft. Auch für den Beschuldigten stellte der Nachmittag des 24.11.2013 ein offenbar singuläres Ereignis dar.