25 fach nur geweint und gesagt, sie habe dies nur gemacht, damit er weder ihr noch sich selbst etwas antue (pag. 194, Z. 114 ff.; pag. 196, Z. 250 ff.). Diese Schilderungen stimmen über weite Teile mit jenen der Straf- und Zivilklägerin überein. Sie sind detailliert und der Beschuldigte belastete sich auch selbst, indem er offen zugab, mit verschiedenen Messern gedroht zu haben. Das Messer habe er als Druckmittel gebraucht, um von der Straf- und Zivilklägerin die Wahrheit zu erfahren – er habe sie damit erschrecken wollen (pag. 195, Z. 177 ff.; pag. 195, Z. 205; pag. 196, Z. 219 f.).