Nachdem der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin im Sommer 2016 via SMS mit Drohungen bombardiert habe, habe eine Bagatelle – ihre inzwischen 13 Jahre alte Tochter sei wider Erwarten nicht erreichbar gewesen – im November 2016 eine Panikattacke ausgelöst, woraufhin sich die Straf- und Zivilklägerin erneut in Therapie begeben habe. Ein Verheilen der seelischen Narben der Straf- und Zivilklägerin werde noch längere Zeit in Anspruch nehmen und sei wohl nur möglich, wenn sie sich und ihre Tochter in Sicherheit vor den Aggressionen des Täters fühle (pag. 368 f.).