Ich kann es nicht erklären wieso. Ich weiss nicht, was passiert ist, jahrelang hatten wir Streit. Vielleicht hätte ich mich rechtzeitig trennen sollen» (pag. 773, Z. 42 f.; pag. 774, Z. 1 f.). Mit Blick auf die Falschangaben betreffend die Nachtatbeziehung ist der Bericht von Psychologin F.________ zurückhaltend zu würdigen. Diese gab an, die Strafund Zivilklägerin sei ab Dezember 2013 anfänglich in wöchentlichen Abständen zur Therapie gekommen. Die Straf- und Zivilklägerin habe unter Todesängsten, die sich auch auf ihre damals 11-jährige Tochter bezogen hätten, gelitten. Die Strafund Zivilklägerin leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung (ICD-10: F43.1).