Die Schlussfolgerung, wonach jemand, der in einem Nebenpunkt lügt, stets auch im Übrigen und insbesondere im Kernpunkt lüge, ist falsch. Denn zum einen fühlt sich, wer wirklich im Besitz der Wahrheit ist, tendenziell berechtigt oder geradezu verpflichtet, hinsichtlich des einen oder anderen Nebenpunktes zu lügen, um seiner Aussage insgesamt grössere Überzeugungskraft zu verleihen. Zum anderen beschränkt sich bei einer ganzen Reihe typischer Not- und Verlegenheitslügen das Motiv zu lügen, auf einen einzelnen Punkt (BENDER/NACK/TREUER, a.a.O., N. 361).