Ferner zeigt das Foto vom 17.7.2016 im Europapark eine freudige, gelöste Stimmung des Beschuldigten, der Straf- und Zivilklägerin sowie deren Tochter (vgl. pag. 581). Dennoch lassen die Falschangaben betreffend die Nachtatbeziehung die gleichbleibenden, stimmigen und nachvollziehbaren Aussagen der Straf- und Zivilklägerin zum Kerngeschehen bzw. zu den konkreten Anklagepunkten nicht erschüttern. Es ist nicht unüblich, dass Opfer nach der Tat Kontakt zu den Tätern pflegen. Die Straf- und Zivilklägerin teilte eine lange, prägende Vergangenheit mit dem Beschuldigten (neunjährige Liebesbeziehung). Er war der soziale Vater und Erzieher ihrer Tochter.