21 bracht hatte. Vielmehr war es J.________, ein Mitarbeiter im Restaurant W.________, der die Polizei informierte. Dieser schickte K.________ am 24.11.2013 mit der Straf- und Zivilklägerin von der Arbeit nach Hause, mit der Bitte ihn zu avisieren, falls der Beschuldigte dort auftauchen werde (vgl. hierzu auch die Aussagen von J.________ pag. 153, Z. 65 ff. ff., I.________ pag. 145, Z. 147 ff. und K.________ pag. 157, Z. 43 ff.). Gegenüber den Mitarbeitern im Restaurant W._____