Ich habe ihm gesagt, dass wir das beenden müssen, dass das nicht funktioniert. Einmal habe ich geschlafen und er wach und wollte Sex haben. Aber ich wollte nicht. Ich habe ihm erklärt, dass er mit mir Geschlechtsverkehr ohne meinen Willen hatte, weil ich am Schlafen war. Ich habe das im Internet gelesen» (pag. 383, Z. 2 ff.; vgl. so auch oberinstanzlich pag. 776, Z. 31 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin scheint folglich nicht leichtfertig den Vorwurf einer Vergewaltigung zu machen. Im Vergleich zu früheren sexuellen Kontakten, bei welchen sie nicht intervenierte bzw. sich gehen liess, ordnete sie die Ereignisse vom 24.11.2013 ferner klar anders ein.