173, Z. 152), vielmehr habe sie sich einfach gehen lassen (pag. 173, Z. 149, vgl. zum «Überreden» durch den Beschuldigten auch dessen bestätigende Aussagen pag. pag. 196, Z. 242 ff.; vgl. so auch pag. 201, Z. 44 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde die Strafund Zivilklägerin gefragt, ob sie bereits vor November 2013 durch den Beschuldigten vergewaltigt worden sei. Daraufhin führte sie aus: «Ich weiss nicht genau. Ich habe Sex mit ihm im Sommer gehabt. Da habe ich viel gearbeitet und war so müde. Er wollte mir eine Massage geben. Ich weiss nicht, ob das eine Vergewaltigung war. Ich habe ihm gesagt, dass wir das beenden müssen, dass das nicht funktioniert.