sexuellen Kontakten für ihre Glaubhaftigkeit. Nachdem sie gefragt worden war, ob sie vor dem 24.11.2013 mit dem Beschuldigten in der Schweiz Geschlechtsverkehr gehabt habe, führte sie aus, dies sei zwei Mal geschehen (pag. 173, Z. 138). Auf Frage wie und warum es die beiden Male zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, erläuterte die Straf- und Zivilklägerin: «Ich möchte einfach erklären, dass ich ihm bei beiden Malen während des Akts gesagt habe, dass ich das eigentlich nicht möchte, weil ich nichts dabei fühle» (pag. 173, Z. 145 f.). Er habe sie aber bei diesen beiden Ereignissen nicht bedrängt (pag. 173, Z. 152), vielmehr habe sie sich einfach gehen lassen (pag.