Zwar führte die Strafund Zivilklägerin in der Folge aus, für sie sei klar gewesen, dass sie nicht gewollt habe. Der Beschuldigte habe jedoch vielleicht gedacht, es handle sich um ein «nein», das eigentlich «ja» bedeute, aber das sei nur eine Vermutung (pag. 776, Z. 43 ff.). Entgegen den Behauptungen der Verteidigung bezog sich diese Aussage jedoch nicht auf den Vorfall vom 24.11.2013, sondern auf die früheren sexuellen Kontakte mit dem Beschuldigten (vgl. pag. 776, Z. 29 ff. – von da an Fragen zu früheren sexuellen Kontakten).