Messereinsatz mit Drohungen; Angst, dass Tochter etwas mitbekommt; die Lektion, die der Beschuldigte ihr habe erteilen wollen) mit ihren früheren Aussagen übereinstimmend wieder (pag. 774, Z. 23 ff.; pag. 775, Z. 18 ff.). Sie bestätigte, der Beschuldigte habe gewusst, dass sie weder Oral- noch Vaginalverkehr gewollt habe. Er habe Gewalt angewandt. Sie habe nicht schreien können, weil ihre Tochter daneben gewesen sei (pag. 776, Z. 10 f.). Zwar führte die Strafund Zivilklägerin in der Folge aus, für sie sei klar gewesen, dass sie nicht gewollt habe.