19 der Beschuldigte sie kurz darauf aufgefordert habe, auf alle Viere zu gehen (pag. 185, Z. 140 f.). Wiederum mit ihren Erstaussagen übereinstimmend legte die Straf- und Zivilklägerin sodann dar, wie der Beschuldigte Analverkehr gewollt habe. Sie habe geweint und versucht, sich loszureissen. Der Beschuldigte habe sie jedoch an den Haaren festgehalten. Er sei danach vaginal und nicht anal in sie eingedrungen (pag. 185, Z. 141 ff.). Sie habe geweint und in die Leintücher gebissen, bis er zum Samenerguss gekommen sei (pag. 185, Z. 145 f.).