184, Z. 112 ff.; pag. 189, Z. 287 ff.). Erneut sprach die Straf- und Zivilklägerin davon, sie habe nicht gewollt, dass ihre Tochter etwas mitbekomme (pag. 184, Z. 113 ff.; vgl. auch pag. 188, Z. 246 ff.). Neu war allerdings ihre Aussage, dass sie sich am Mund verletzt habe, weil der Beschuldigte sie so fest festgehalten habe (pag. 184, Z. 120 f.). Sie erklärte diesbezüglich, ihr sei das erst jetzt wieder in den Sinn gekommen, daher habe sie es bei der Polizei noch nicht ausgesagt (pag. 185, Z. 128 f.).